„Unterentlohung“ wird ab Mai 2011 zum Straftatbestand
Strafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro: Sanktionen bei Unterschreitung vereinbarter Mindestlöhne.
[Bad Ischl/geme]„Unterbezahlung“, also Entlohnung unter dem kollektivvertraglich vereinbarten Mindestlohn, soll ab Mai 2011 zum Verwaltungsstraftatbestand werden, erklärten Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und ÖGB-Präsident Erich Foglar den Vorschlag der Sozialpartner zum Sozialdumpinggesetz. Der Strafrahmen liegt zwischen 1.000 Euro (bis zu drei unterbezahlte Arbeitnehmer) und 50.000 Euro (bei Wiederholung und mehr als drei Mitarbeitern). Für die Prüfung der neuen Bestimmungen sollen die Krankenversicherungen Kompetenzzentren nach dem Modell der Wiener Gebietskrankenkasse einrichten.
Diese Notiz fand ich in der Ausgabe von "Die Presse" vom 19. Oktober 2010. Es wäre sicher schön, wenn in Deutschland ein ähnlich konsequentes Vorgehen stattfinden würde. Ingesamt aber für uns und unsere Vertragspartner in Österreich insofern positiv, dass die ausgehandelten Preise voll im Rahmen der Kollektivverträge liegen. Es soll übrigens wieder Tendenzen von altbekannten Firmen geben, die in AT versuchen, mit Dumpingpreisen von 15,00 Euro pro h zu agieren. Damit lassen sich die gesetzl. Kosten für einen Dienstnehmer in AT nicht deckeln!
Weiterhin hier eine jpg-Datei zur DS-Entwicklung in Europa. Auch hier lassen sich Parallelen zwischen AT und D ziehen.
Aus unserer Sicht geben die Zahlen unseren Auftraggebern und unserer Firma recht: Die "Verdrängungstaktik" funktioniert. Täter weichen auf andere Händler oder andere Straftatbestände aus. Bitte jetzt nur nicht bei der Anzahl von Einsätzen nachlassen ... wir haben dann innerhalb kurzer Zeit alle Tätergruppierungen wieder in den Märkten.
Bedenklich stimmen uns die Zahlen zu Personalstraftaten (Wert pro Fall 15-fach höher als bei Kundendiebstahl). Zumindest in D sind P.-Straftaten immer schwerer zu bekämpfen, da Datenschutzrichtlinien, Urteile im Arbeitsrecht und Vorschriften für den Einsatz von bspw. Videotechnik teilweise so reglementiert sind, dass Straftätern aus den eigenen Reihen Tür und Tor geöffnet werden.
Beitrag von Detlef Poller dpoller@aol.com zur Verfügung gestellt
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