Ladendiebstahl: Kriminalität mit hoher Dunkelziffer
Frank Horst: Aktuelle EHI-Studie zeigt hohe Verluste im Handel
Nun sind da: Die neuesten Zahlen des EHI zur Entwicklung der Inventurdifferenzen 2011 belegen einen Rückgang um fast 5 Prozent auf 3,7 Mrd. Euro. Ebenso registriert die polizeiliche Kriminalstatistik einen Rückgang der angezeigten Ladendiebstähle von 1,6 Prozent. Heißt das, die Präventionsmaßnahmen des Handels sind wirkungsvoll und es herrscht Entspannung bei der Einzelhandelskriminalität auf breiter Front? – Wohl kaum, denn die Einschätzungen der Händler und Detailanalysen sehen anders aus ...
Hohe Dunkelziffer
Von einer entspannten Lage der Kriminalität zu sprechen, wäre angesichts des enormen Dunkelfeldes völlig fatal. Trotz rückläufiger Statistiken wird im Handel nach wie vor gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist. Zunächst muss man wissen, dass die Kriminalstatistik nur angezeigte Fälle berücksichtigt, die in Summe weniger als 2 Prozent des Gesamtschadens ausmachen. Es bleiben aber jährlich rund 30.000.000 Ladendiebstähle unentdeckt. Das sind 100.000 Delikte je Verkaufstag mit einem durchschnittlichen Schaden von über 60 Euro. Hinzu kommt, dass jeder der rund 2,5 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel einen „durchschnittlichen statistischen Schaden“ von 350 Euro im Jahr verursacht. Dadurch wird sehr schnell deutlich, dass nur wenige unehrliche Mitarbeiter enorme Schäden verursachen, in Summe 800 Mio. Euro, während bei Kundendiebstählen die Häufigkeit der Taten zum deutlich höheren Schaden in Höhe von 1,9 Mrd. Euro führt. Angesichts dieser Zahlen wird das Problemausmaß recht plastisch.
Zunahme der Kriminalität erwartet
Nach den aktuellen Einschätzungen der Studienteilnehmer rechnet der Handel mit einer Zunahme in allen Bereichen der Einzelhandelskriminalität – sicher geprägt durch die alltägliche Erfahrung mit Ladendieben. Im Fokus steht vor allem der organisierte Ladendiebstahl im Sinne von Bandendiebstählen und Diebstählen auf Bestellung von professionell agierenden Tätergruppen, die bei jedem Zugriff wertmäßig hohe Schäden verursachen. Auch die zunehmende Gewaltbereitschaft potentieller Täter bereitet den Einzelhändlern Sorgen.
Zugegeben, das Niveau der durchschnittlichen Inventurdifferenzen von 0,6 Prozent – berechnet zu Einkaufspreisen in Relation zum Nettoumsatz – stecken die meisten Unternehmen bei ihrer Kalkulation locker weg und manch einer fragt sich, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, noch mehr in Prävention, Personalschulung und Sicherheitstechnik zu investieren. Würde ein Sparen an Detektiveinsätzen, an Testkäufen, an Warensicherungen und Kameraüberwachungen sowie an Loss-Prevention-Tools am Ende nicht zu mehr Ertrag führen? Mitnichten, denn die Reduzierung der Sicherheit würde sofort mit Verlagerungseffekten der Diebstähle bestraft – Ladendiebe lernen eben schnell. Hinzu kommt, dass begehrte Produkte heute schon gar nicht mehr in offener Präsentation und Selbstbedienung verkauft werden können, nur umfassende Sicherungsmaßnahmen verhindern Verluste.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Bekämpfung des Ladendiebstahls bewerten die meisten Handelsunternehmen als gut. Allerdings wird die anschließende Strafverfolgung als vollkommen unzureichend bemängelt. Eine breitere öffentliche und politische Diskussion der Problematik des Ladendiebstahls könnte zu einem stärkeren Unrechtsbewusstsein und einer größeren gesellschaftlichen Ächtung dieser vermeintlichen „Bagatelldelikte“ beitragen. Der Entkriminalisierung des Ladendiebstahls muss vehement widersprochen werden, Strafverfahren müssen schnell und konsequent geführt werden.
Ladendiebstahl – eine gesellschaftliches Phänomen
Sicher wird die Vielzahl der Delikte mit gesellschaftlichen Problemen und damit verbundenem Wertewandel begründet. Dabei fördern Aspekte wie fehlendes familiäres Umfeld, unzureichende Bildung, steigende Armut, mangelnde Integration von Immigranten, zunehmende Verschuldung von Privathaushalten, aber vor allem auch die fehlende Vorbildfunktion in Politik und Wirtschaft das abnehmende Unrechtsbewusstsein beim Ladendiebstahl. Bei der gefühlten „Verschwendung“ in der Verwendung öffentlicher Gelder fristen die kleinen „3,7 Milliarden Inventurdifferenzen“ geradezu ein Schattendasein. Dennoch ist hier vor allem im Bildungssektor die Politik gefordert, für mehr „Rechtsbewusstsein und Anerkennung von Eigentumswerten“ zu sorgen.
Den gesellschaftlichen Werteverfall kann der Handel nicht stoppen, er kann nur weiter in Datenanalysen, Sicherheitstechnik und aufmerksames Personal investieren, um die Verluste durch Ladendiebstähle in einem für ihn erträglichen Rahmen zu halten. Vor allem der Aufmerksamkeit und der Sensibilität von Mitarbeitern kommt dabei eine besondere Schlüsselrolle zu. Verlängerte Öffnungszeiten bei geringerer Personalbesetzung machen es immer schwieriger, eine „Flächenaufsicht“ zu gewährleisten und erfordern zum Ausgleich effektive Warensicherungen und Überwachungsmaßnahmen mittels Kameratechnik. Doch gerade hier blockiert Politik und Datenschutz.
Kameraüberwachung versus Datenschutz
Überall dort, wo Kameras deutlich sichtbar installiert sind, muss ein Straftäter immer damit rechnen, dass er sofort oder auch noch im Nachhinein identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch für die Polizei sind Kamerabilder nach Straftaten oft das einzig wirksame Instrument zur nachträglichen Täteridentifizierung. Sie gibt sogar Empfehlungen zur optimalen Kamerapositionierung ab, damit im Ernstfall Bilder der Tat mit bestehenden Bilddatenbanken der Polizei abgeglichen werden können.
Tatsache ist aber, dass verschiedene Datenschutzbehörden der Bundesländer schon derzeit die bestehenden Gesetze unterschiedlich auslegen. Dies erschwert die Bestrebungen bundesweit agierender Unternehmen, den Anforderungen überall gerecht zu werden. Auch die zurzeit in Diskussion stehenden Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz werfen mehr Fragen auf als sie Klarheit schaffen. Der Handel wünscht daher glasklare bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, die den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter und Kunden in gebührender Weise berücksichtigen, aber keineswegs den Eigentumsschutz und die Kriminalitätsbekämpfung einschränken. Dies gilt auch für die Zulässigkeit der verdeckten Videoüberwachung als ultima ratio!
Frank Horst, 07.06.2011
VSD-Austria Vereinigung für Sicherheit im Handel
